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Bei den meisten Bauvorhaben machen es
schon die behördlichen Vorschriften
erforderlich, Baugrundeigenschaften und
Grundwasserstände am geplanten
Bauwerksstandort zu kennen.
Entscheidend ist aber die mit einem
Gutachten gewonnene Sicherheit für den
Statiker bzw. Architekten der das
Fundament und die erforderlichen
Maßnahmen zur Trockenhaltung eines
Kellers plant.
Der Bauherr besitzt ein Gutachten, mit
dem kontrollierbar wird, ob geplante
oder ausgeführte Bauleistungen bei
Aushub der Baugrube und Herstellung des
Fundamentes mit den
Baugrunderfordernissen übereinstimmen.
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