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Altlasten sind Verunreinigungen, die für
Wasser, Boden und Luft Gefahrenquellen
sind. Z.B können durch Abschwemmung oder
Verwehung, Sickerwasseraustritte sowie
durch Deponiegasaustritte Gefährdungen
bestehen, bei denen es sich um
schädliche Bodenverunreinigungen bzw.
Altlasten / Altablagerungen im Sinne des
Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)
bzw.- verordnung (BBodSchV)
handelt.
Das Bundesbodenschutzgesetz
bezeichnet Altablagerungen und
Altstandorte als Altlasten, wenn durch
sie schädliche Bodenveränderungen oder
sonstige Gefahren für den Einzelnen oder
die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Daher sind die Verunreinigungen zu
sanieren, und zwar durch den Verursacher
oder dessen Rechtsnachfolger,
Grundstückseigentümer oder
Grundstücksbesitzer. Im Falle von
Altlastenverdachtsflächen z.B.
Altstandorte, die im 2ten Weltkrieg
besonders angegriffen wurden,
Militärgelände usw. müssen vor einer
Erkundung durch den
Kampfmittelbeseitigungsdienst frei
gegeben
werden. Dann erst können die
geologischen Strukturen im Untergrund,
die hydrogeologischen Eigenschaften, die
räumliche Ausbreitung der Schadstoffe
sowie ihr Transportverhalten detailliert
erfasst werden. |